Anästhesiepraxis Spornitz

Privat- und kassenärztliche Leistungen       Hamburg - Schleswig-Holstein - Westmecklenburg - Bayern

NÜCHTERNHEIT      AUGEN_OP       TAUCHTAUGLICHKEIT  


Liebe Patientin, lieber Patient,

bei Ihrer Voll-Narkose wird ausschließlich die totalintravenöse-Anästhesie (TIVA) zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass alle notwendigen Medikamente Ihnen über Ihr Blutgefäßsystem verabreicht werden. Diese Anästhesieform bietet Ihnen mehrere Vorteile: Durch dieses Verfahren kann die Dosierung der Medikamente genau auf Ihre körperlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse abgestimmt werden, so dass Sie keine Angst vor unerwünschtem Erwachen während der Operation haben brauchen; zusätzlich wird durch diese Narkosetechnik das Risiko schwerer Kreislaufnebenwirkungen deutlich minimiert.

Die kontinuierliche Überwachung Ihrer Herz- Kreislauffunktionen und der Narkosetiefe erfolgen unter ständiger ärztlicher Aufsicht mit medizinischen Geräten auf dem modernsten Stand der Technik. Durch dieses Vorgehen kann auch während der Narkose die natürliche Balance Ihres Körpers aufrechterhalten werden: 

schonend - sorgfältig - sicher! 

Dadurch ist für Sie maximaler Komfort und somit auch die bestmögliche Regeneration nach Ihrem operativen Eingriff gewährleistet.  

Sprechen Sie uns gerne auch zu den Möglichkeiten der ärztlichen Akupunktur, gemäß der traditionell chinesischen Medizin (TCM) an, um Ihren individuellen postoperativen Verlauf weiter zu optimieren und die natürlichen Selbstheilungskräfte voll zu unterstützen.



Wir nehmen uns Zeit, um im Gespräch mit Ihnen die beste für Sie geeignete Narkose zu planen.


Wir werden Sie sicher, und mit optimierter Schmerztherapie durch Ihre Operations- und Aufwachphase führen.


 

Behandlungskosten

Gerne erstellen wir Ihnen vor Ihrer Narkose einen Kostenvoranschlag. Die Aufstellung erfolgt hierbei transparent nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Die Abschluss-Rechnung wird dann von der Privatärztlichen Verechnungsstelle -PVS-berlin-brandenburg-hamburg- erstellt. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann die Abrechnung bei gegebener Indikation direkt mit der entsprechenden Krankenkasse erfolgen.

Zu beachten ist, insbesondere bei Eingriffen aus den Bereichen der plastischen- und ästhetischen Medizin, dass diese nur in begründeten Einzelfällen von den Krankenversicherungen -nach vorheriger Genehmigung- übernommen werden können. Der operative Eingriff und auch die Narkose stellen somit in den meisten Fällen eine von Ihnen selbst zu tragende Leistungen dar. Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung und der Narkose sprechen Sie uns an – gerne beraten wir Sie persönlich.

Bleiben Sie am Tag der Operation unbedingt nüchtern, so wie es Ihnen im Vorgespräch erklärt worden ist und bringen Sie Ihren komplett ausgefüllten Narkosefragebogen mit.

Wir freuen uns auf Ihre Narkose!

Ihr

Praxisteam